Da die TVZ nur das regionale Kader - das heisst leistungsorientiert nur die besten Kinder und Jugendlichen - fördert, ist es uns wichtig, unseren eigenen Nachwuchs vom Kindertennis über alle Spielstufen bis zum Leistungstennis auf dieses Spielniveau zu bringen und damit eine optimale Vorstufe anbieten zu können .
3. Einteilung der Spielstufen
3.1 Kindertennis = Grundstufe
Das Kindertennis stellt die erste Spielstufe in der Pyramide, respektive im Förderungskonzept dar. Folgende Spiel- und Trainingsmöglichkeiten bestehen:
a) Kinder im Alter ab 5 bis 12 Jahren können als Beginner das Tennisspiel jeweils am Mittwochnachmittag unter der Leitung eines professionellen Tennislehrers sowie mit Unterstützung einiger Trainingsleiter erlernen.
Voraussetzung: Plausch am Tennisspielen (eine Mitgliedschaft als Junior im TCH ist nicht Bedingung!)
Kosten: Pro Training wird ein Unkostenbeitrag für den Tennislehrer und das Material erhoben. Der Beitrag variiert je nach Teilnehmerzahl.
b) Kinder im Alter ab 5 Jahren können als Juniormitglied in den TC Hünenberg eintreten und die Tennisplätze gemäss den Statuten bis zum vollendetem 20. Lebensjahr und im Rahmen des Spiel- und Platzreglements wie folgt benützen:
Für Junioren bis 14 Jahre gilt eine allgemeine Spielberechtigung bis 18.00 Uhr, ausgenommen bei Spielen mit Aktivmitgliedern. Junioren ab 14 Jahren sind in der Platzbenützung den Aktivmitgliedern gleichgestellt.
Jeden Freitag kann zudem bis 21.00 Uhr frei gespielt und trainiert werden (individuelles Training). Und es besteht die Möglichkeit, bei einem unserer Tennislehrer gegen Bezahlung private Trainerstunden zu besuchen.
Voraussetzung: Plausch am Tennisspielen und eine Mitgliedschaft als Junior im TCH (eine Lizenz ist nicht Bedingung, kann aber auf Wunsch bezogen werden).
Kosten: Fr. 100.- pro Saison (plus einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 100.- im ersten Jahr), SwissTennis-Lizenz: Fr. 30.-
Diese beiden Möglichkeiten bilden die Grundstufe unserer Juniorenabteilung und sind nicht leistungsorientiert. Das heisst, das Tennisspielen soll den Kindern und Jugendlichen in erster Linie Spass machen. Wenn Ambitionen bestehen und ein gewisses Alter und Spielniveau erreicht wird, kann in die zweite Stufe - das Förderungstennis - gewechselt werden (die Sichtung erfolgt durch den Tennislehrer).
Finanzielle Unterstützung:
Grundsätzlich besteht in dieser Grundstufe keine finanzielle Unterstützung. Auf Antrag und mit einer schriftlichen Bestätigung des Tennislehrers, dass regelmässig Trainingsstunden besucht werden (Winter- und/oder Sommertraining) wird auf Entscheid des Juniorenverantwortlichen an ein Juniormitglied des TCH ab dem 6. Lebensjahr je nach Anzahl der Trainingseinheiten ein Betrag bis max. Fr. 100.- pro Saison vergütet (das Kindertennis am Mittwochnachmittag kann hier nicht angerechnet werden!).
3.2 Förderungstennis
Das Förderungstennis stellt die zweite Spielstufe in der Pyramide, respektive im Juniorenförderungskonzept dar. Die Einteilung in das Förderungstennis erfolgt entweder durch den Tennislehrer aus dem Kindertennis oder durch den Juniorenverantwortlichen anhand der Spielstärke sowie der zu erfüllenden Kriterien.
Grundvoraussetzungen
Die Altersstruktur im Förderungstennis liegt in etwa zwischen 6 bis max. 16 Jahren. Es wird vorausgesetzt, dass das Juniorenmitglied regelmässig Tennis spielt und der Wille besteht, das eigene Spiel soweit zu verbessern, um in die höchste Leistungsstufe zu gelangen. Zudem sollten geführte Trainingsstunden bei einem Tennislehrer besucht werden. Eine SwissTennis-Lizenz ist Pflicht und das
Juniormitglied nimmt bei wettkampfmässigen SwissTennis-Turnieren teil.
Die Einteilung in eine der beiden Gruppen erfolgt anhand der Spielstärke:
a) Gruppe STAR - Klassierung R9 bis R6
Finanzielle Unterstützung
Folgende Beträge werden pro Saison ausbezahlt:
• Training: für regelmässig besuchte Trainingsstunden (min. 1 Lektion wöchentlich, Winter- und/oder Sommertraining) mit einer schriftlichen Bestätigung des Tennislehrers wird ein Betrag von Fr. 180.- / Jahr vergütet (unabhängig bei welchem Tennislehrer!).
• Leistung: ab 10 bis max. 30 Matches innerhalb zwei Klassierungsperioden wird für jeden gespielten Match in einem offiziellen SwissTennis-Turnier anhand des Resultatblattes Fr. 5.- vergütet.
• Fleiss: pro Klassierungssprung innerhalb zwei Klassierungsperioden wird ein Betrag von Fr. 20.- vergütet.
b) Gruppe ELITE - Klassierung > R6
Finanzielle Unterstützung
Folgende Beträge werden pro Saison ausbezahlt:
• Training: für regelmässig besuchte Trainingsstunden (min. 1-2 Lektionen wöchentlich, Winter- und/oder Sommertraining) mit einer schriftlichen Bestätigung des Tennislehrers wird ein Betrag von Fr. 250.- / Jahr vergütet (unabhängig bei welchem Tennislehrer!).
• Leistung: ab 20 bis max. 50 Matches innerhalb zwei Klassierungsperioden wird für jeden gespielten Match in einem offiziellen SwissTennis-Turnier anhand des Resultatblattes Fr. 5.- vergütet.
• Fleiss: pro Klassierungssprung innerhalb zwei Klassierungsperioden wird ein Betrag von Fr. 50.- vergütet.
3.3 Leistungstennis = Leistungsstufe TOP
Das Leistungstennis stellt die dritte und höchste Spielstufe in der Pyramide, respektive im Juniorenförderungskonzept dar. Die Einteilung erfolgt durch den Tennislehrer oder dem Juniorenverantwortlichen anhand der Spielstärke und der zu erfüllenden Kriterien.
Jugendliche in dieser Stufe können je nach Erfüllung der Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützung von der Tennisvereinigung Zug erhalten (siehe Anhang). Weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Tennisvereinigung Zug.
Grundvoraussetzungen
Juniormitglieder, welche in die Leistungsstufe TOP gelangen möchten, sind zwischen 8 bis max. 20 Jahre alt und spielen mehrmals in der Woche Tennis, respektive nehmen regelmässig über das ganze Jahr Trainingsstunden bei einem Tennislehrer.
Eine SwissTennis-Lizenz mit einer Klassierung von mind. R4 ist Pflicht und das Juniormitglied nimmt bei wettkampfmässigen SwissTennis-Turnieren teil.
Finanzielle Unterstützung
Folgende Beträge werden pro Saison ausbezahlt:
• Training: für regelmässig besuchte Trainingsstunden (min. 2-3 Lektionen wöchentlich, Winter- und Sommertraining) mit einer schriftlichen Bestätigung des Tennislehrers wird ein Betrag von Fr. 400.- / Saison vergütet (unabhängig bei welchem Tennislehrer!).
• Leistung: ab 30 bis max. 60 Matches innerhalb zwei Klassierungsperioden wird für jeden gespielten Match in einem offiziellen SwissTennis-Turnier anhand des Resultatblattes Fr. 5.- vergütet.
• Fleiss: pro Klassierungssprung innerhalb zwei Klassierungsperioden wird ein Betrag von Fr. 100.- vergütet.
4. Zusätzliche finanzielle Unterstützung
Der TCH übernimmt ab Stufe Förderungstennis bei Teilnahme bei den Junioren-Interclubmeisterschaften die Kosten der benötigten Spielbälle und der Verpflegung bei Heimspielen.
Bei Teilnahme in einer Aktiv-Interclubmannschaft wird einen Beitrag von Fr. 40.- pro Heimspiel und Junior vergütet. Die Abrechnung erfolgt durch den jeweiligen Captain direkt mit dem Spielleiter 1. Der Junior wird vom Captain entschädigt.
Den fleissigsten 2 Jugendlichen ab Stufe Förderungstennis wird zudem die SwissTennis-Lizenz für die darauffolgende Saison bezahlt!
5. Abzüge an der finanziellen Unterstützung
Der Vorstand des TCH ist nach Meldung durch den Juniorenverantwortlichen berechtigt, bei folgende Vergehen die finanzielle Unterstützung zu verweigern:
• Bei Diebstahl und absichtlicher Sachbeschädigung der Anlage, des Clubhauses sowie der Einrichtung wird der ganze Unterstützungsbeitrag verweigert.
• Bei mehrmaligen Verstössen gegen das Spiel- und Platzreglement resp. nach der zweiten Ermahnung wird der ganze Unterstützungsbeitrag verweigert.
• Bei Nichtbezahlung des Juniorenbeitrages ohne zwingenden Grund nach spätestens 60 Tagen ab Rechnungsdatum wird der ganze Unterstützungsbeitrag verweigert.
Der Vorstand des TCH ist nach Meldung durch den Juniorenverantwortlichen berechtigt, folgende Abzüge an der finanziellen Unterstützung zu tätigen:
• Bei unbegründeter Nichtteilnahme an den Clubmeisterschaften in min. einer Juniorenkategorie wird der Unterstützungsbeitrag um Fr. 100.- gekürzt.
• Bei unbegründeter Nichtteilnahme an den Kantonalen Meisterschaften in min. einer Juniorenkategorie wird der Unterstützungsbeitrag um Fr. 50.- gekürzt.
• Wenn eine Spielmöglichkeit in einer clubeigenen Interclubmannschaft besteht, jedoch ohne zwingenden Grund in einem anderen Verein Interclub gespielt wird, wird der ganze Unterstützungsbeitrag verweigert.
Der Juniorenverantwortliche entscheidet über alle andere Abzüge, d.h. über alle hier nicht aufgeführten Fälle eigenständig (z.B. Abzüge wegen zu vielen unentschuldigten Trainingsabsenzen, etc.). Ausgenommen sind Streitfälle, bei welchem der Vorstand miteinbezogen werden muss.
6. Kontrolle und Auszahlung
Jedem Junior ab Stufe Förderungstennis wird ein Erhebungsblatt sowie Trainingsdatenblätter zugestellt. Diese sind jeweils bis Ende September ausgefüllt an den Juniorenverantwortlichen zu retournieren, ansonsten keine finanzielle Unterstützung erfolgen kann (bitte Einzahlungsschein beilegen oder Bankverbindung mitteilen).
Auf dem Erhebungsblatt werden nach Erscheinen der Resultatblätter der 2. Klassierungsperiode im Herbst die jeweiligen Resultate jedes Juniors durch den Juniorverantwortlichen nachgeführt (Anzahl Matches und Klassierungssprünge).
Die Auszahlung der finanziellen Unterstützungsbeiträge erfolgt 1x jährlich bis spätestens Ende November.
Das Reglement tritt erst in der Saison 2002 mit Genehmigung durch die Generalversammlung vom
22. Februar 2002 in Kraft. Es können rückwirkend keine finanziellen Unterstützungsbeiträge geltend
gemacht werden.
Die Spielleitung